Die Grundidee |
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Es muß eine Organisation aufgebaut werden, die die Eigentumsansprüche der einzelnen
Vertriebenen jeweils individuell sichern bzw. erhalten kann und diese treuhänderisch
für die jeweiligen Vertriebenen oder dessen Erben rechtlich und wirtschaftlich handhabt.
Die Preußische Treuhand soll eine Selbsthilfeorganisationen der Vertriebenen
für deutsches Vermögen in den Vertreibungsgebieten die individuellen privaten Vermögensansprüche
gegenüber den Vertreibungsstaaten als bevollmächtigte Interessenvertretung wahrnehmen.
Durch diese Bevollmächtigung kann verhindert werden, daß eine Restitution bereits
deshalb scheitert, weil keine handlungsfähigen Anspruchsinhaber auftreten. Die Vertriebenen
hätten mit dieser bevollmächtigten Vertretung der einzelnen Anspruchsinhaber ein
strategisches Instrument zur Sicherung und Durchführung der Rückgabe des konfiszierten
Eigentums. Das Bestehen einer solchen Selbsthilfeorganisation, die für die individuellen
Anspruchsinhaber auch wirtschaftlich tätig werden kann, würde die Forderung nach
Rückgabe in der europäischen Politik sichtbarer machen; sie würde insbesondere ernster
genommen werden, da sich in dieser Organisation auch erhebliche Finanzkraft ansammeln
könnte.
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