Der Geschäftsbetrieb |
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Der Geschäftsbetrieb der Preußischen Treuhand GmbH & KG a.A. soll von den Zinsen
des eingebrachten Kapitals bestritten werden, um die Substanz zu erhalten. Daher
lastet jetzt am Anfang die Arbeit vor allem auf ehrenamtlich in Anspruch genommene.
So ist der gegenwärtige Geschäftsführer der GmbH ehrenamtlich tätig, gleiches gilt
für die Bürohilfe.
Gegenstand der Geschäftsführung ist insbesondere :
Erhaltung bzw. Sicherung von Ansprüchen auf Grundeigentum und anderen
Vermögenswerten in den Preußischen Provinzen jenseits von Oder und Neiße.
Die Preußische Treuhand soll ein von allen Vertriebenenverbänden bzw.
Opfergruppen und sonstigen Betroffenen getragenes strategisches Instrument sein.
Erwerb von Grundeigentum und anderen Vermögenswerten in den Preußischen
Provinzen jenseits von Oder und Neiße.
Sicherstellung von Vermögenswerten aus und in den Preußischen Provinzen
jenseits von Oder und Neiße.
Für den Geschäftsbetrieb bedeutet dies im einzelnen:
Die Erhaltung und Sicherung der Ansprüche beginnt mit der Erfassung und Beschreibung
der jeweiligen Ansprüche (bei Grundbesitz insbesondere die grundbuchrelevanten Angaben)
, erfordert das Beibringen bzw. Beschaffen von Unterlagen (wie z.B. Grundbuchauszüge).
und mündet in das Geltendmachen der Ansprüche bei den Behörden des Vertreiberstaates.
Zur Erhaltung und Sicherung der Ansprüche gehört auch die Einforderung der
Unterstützung und des diplomatischen Schutzes durch den deutschen Staat und
seine Behörden, die Einbeziehung europäischer Stellen, die Verfolgung auf
dem Rechtsweg sofern sinnvoll und nicht zuletzt, öffentliches Auftreten zwecks
Unterstützung durch die Öffentlichkeit.
Von den Anspruchsinhabern wäre bei der treuhänderischen Beauftragung eine einmalige
Bearbeitungsgebühr zu entrichten und die Kosten für besondere Leistungen, wie z.B.
Beschaffung besonderer Unterlagen oder notarielle Beglaubigungen, als Auslagen vom
Anspruchsinhaber zu tragen.
Die gegenwärtige finanzielle Ausstattung erfordert jedoch, daß der Geschäftsbetrieb
zunächst nicht alle Felder gleich stark abdecken kann sondern sich auf das Wesentliche
beschränken muß. Dazu gehört insbesondere die Sicherung und Erhaltung der Ansprüche
durch Erfassung, Beibringen von Unterlagen und Geltendmachen bei den Behörden des
Vertreiberstaates sowie die Gewinnung von weiteren interessierten Anspruchsinhabern
und Aktionären durch geeignete Werbemaßnahmen.
Im Falle der Rückgabe oder des Rückkaufs des konfiszierten Eigentums hat die
treuhänderische Abwicklung dieses Vorganges zu erfolgen. Die Geschäftsführung wird
dies dann entweder selbst in die Hand nehmen oder – was praktikabler ist - Partner
vor Ort damit beauftragen. Die Kosten wären von den Eigentümern zu tragen, die
ihr Eigentum zurückgewinnen. Eine evtl. anschließende treuhänderische Verwaltung
kann dann darin bestehen, daß das zurückerworbene Grundeigentum verpachtet wird,
ggf. auch an den bisherigen Nutznießer. Die Einnahmen aus der Verpachtung müßten
die Kosten der Verwaltung decken. Der Überschuß wäre für die Eigentümer entweder
treuhänderisch zu verwalten oder an sie auszubezahlen.
Ausblick
Sind die ersten 1000 Aktionäre gewonnen, könnten Teilzeit-Hilfskräfte für Geschäftsführung
und allgemeinen Geschäftsbetrieb angestellt werden.
Im Hinblick auf die möglichen Interessenten und Unterstützer darf auf die Ansammlung
einer hinreichenden Kapitalhöhe gehofft werden. Es bleibt natürlich abzuwarten,
wer und wie viele sich an der Preußischen Treuhand tatsächlich beteiligen werden
und wie sich der Geschäftsbetrieb entwickeln wird. Ein besonderes finanzielles Risiko
der Beteiligten besteht nicht: Die bereits errichtete GmbH als Komplementär der
Preußischen Treuhand GmbH & KG a.A. haftet mit dem eingebrachten Geschäftsvermögen;
für die Aktionärskommanditisten geht es im ungünstigsten Fall um die als Aktien
eingebrachte Einlage.
Da die Bundesregierung nicht bereit ist , sich für die berechtigten Rückgabeansprüche
der deutschen Heimatvertriebenen und deren Nachkommen einzusetzen, bleibt den Betroffenen
kein anderer Weg als der der privaten Selbsthilfe. Alle, die dem Heimatrecht der
Vertriebenen und ihrer Nachkommen Nachdruck verleihen wollen, sind aufgerufen, diese
Selbsthilfe zu unterstützen.
Die Preußische Treuhand soll jedoch ein von allen Vertriebenenverbänden bzw.
Opfergruppen und sonstigen Betroffenen getragenes strategisches Instrument sein.
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