Preußische Treuhand GmbH & Co. KG a.A.

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Mit der Eintragung der Gesellschaft beim Handelsregister in Bonn ist das sehr kompliziert gestaltete Aktienrecht zu beachten, das u. a. die ständige Hinzuziehung eines Notars notwendig macht. Allein die Beachtung formaler Vorschriften für die Ausgabe von Aktien verursacht einen gewaltigen Arbeitsaufwand sowie die Beratung durch einen in Wirtschaftsfragen versierten Notar. Die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben haben uns ehrenamtlich Tätige erheblich belastet. Besonders getroffen hat uns der unerwartete, viel zu frühe Tod unseres Mentors und Notars Dr. Reinold Schleifenbaum. Es war mühevoll und zeitraubend, eine angemessene Nachfolgeregelung für ihn zu gestalten. Nunmehr ist ein neuer Notar mit der Sache betraut, die erste Kapitalerhöhung ist abschlußgemäß beim Registergericht angemeldet und eine weitere bereits in Vorbereitung. Damit ist das rechtliche Instrumentarium nun gefestigt und die Voraussetzung für ein offensives Vorgehen in der Sache geschaffen.

Als im August 2004 die Eigentumsfrage der Vertriebenen in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt wurde, gab es Angebote bekannter Anwaltskanzleien, die Klagen für die Preußische Treuhand vertreten wollten. Wir hatten uns darüber gefreut, dass wir mit einer Kanzlei kurz vor Weihnachten eine Einigung für ein Mandat einschließlich der Strategie über die Vorgehensweise erzielen konnten. Nach Absprache sollte die Öffentlichkeit in einer Pressekonferenz Ende Januar 2005 hierüber informiert werden. Leider ergaben sich dann Terminschwierigkeiten. Schließlich erhielt die Kanzlei ihre Zusage in der gegebenen Form nicht aufrecht.

Gegenwärtig recherchieren wir, welche Rechtsanwälte am besten geeignet sind, unsere Ansprüche zu vertreten. Als Kriterien gelten vor allem bisherige Erfolge, Erfahrungen vor internationalen Gerichten sowie Verbindungen zu amerikanischen Anwaltskanzleien.

Wie Sie wissen, hatten die Gründer der Treuhand zugesagt, das Aktienkapital nicht anzutasten. Die finanziellen Mittel für die Tätigkeit der Gesellschaft sollten aus den anfallenden Zinsen des mündelsicher angelegten Aktienkapitals bestritten werden. Dies gilt selbstverständlich weiter. Schon seit langem ist uns aber klar, dass allein mit den Zinsen des angelegten Kapitals und den Gebühren für die Bearbeitung von zugesandten Unterlagen die Aufgaben der Gesellschaft, vor allem die Finanzierung von Prozessen, nicht erfüllt werden können. Deshalb hatten wir im September 2004 bei den Inhabern eines größeren Aktienbesitzes darum gebeten, zumindest einen Teil ihres Kapitals zur Begleichung der Prozesskosten freizustellen. Dieser Bitte sind dankenswerterweise eine Reihe von Aktionären  nachgekommen.

Hiermit  appellieren wir noch einmal an alle, unser Anliegen durch Zeichnung weiterer Aktien und durch weitere Freistellungen zu unterstützen, soweit dies bisher nicht geschehen ist. Bedanken müssen wir uns auch bei allen, die auf unseren Aufruf hin gespendet oder die Beträge als Prozesskostenhilfe überwiesen haben. In Anbetracht der Kosten, die auf uns zukommen, ist es notwendig, Sie auch erneut um Spenden bzw. direkter Prozesskostenhilfe zu bitten.

Die Arbeit der Preußischen Treuhand hat in der letzten Zeit für großes Aufsehen gesorgt und hektische Reaktionen, insbesondere in Deutschland und Polen, hervorgerufen. Noch nie wurde weltweit so viel über die Vertreibung berichtet. Schon dies allein ist ein großartiger Erfolg der Treuhand. Jetzt gilt es, dass wir nicht lockerlassen und unsere Kräfte für die anstehenden gerichtlichen Auseinandersetzungen bündeln. Hierfür bitten wir Sie alle um Ihre Unterstützung.
 

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Stand: 01. Januar 2021