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Mit
der Eintragung der Gesellschaft beim Handelsregister in Bonn ist das sehr kompliziert
gestaltete Aktienrecht zu beachten, das u. a. die ständige Hinzuziehung eines Notars
notwendig macht. Allein die Beachtung formaler Vorschriften für die Ausgabe von
Aktien verursacht einen gewaltigen Arbeitsaufwand sowie die Beratung durch einen
in Wirtschaftsfragen versierten Notar. Die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben haben
uns ehrenamtlich Tätige erheblich belastet. Besonders getroffen hat uns der unerwartete,
viel zu frühe Tod unseres Mentors und Notars Dr. Reinold Schleifenbaum. Es war mühevoll
und zeitraubend, eine angemessene Nachfolgeregelung für ihn zu gestalten. Nunmehr
ist ein neuer Notar mit der Sache betraut, die erste Kapitalerhöhung ist abschlußgemäß
beim Registergericht angemeldet und eine weitere bereits in Vorbereitung. Damit
ist das rechtliche Instrumentarium nun gefestigt und die Voraussetzung für ein offensives
Vorgehen in der Sache geschaffen. Als
im August 2004 die Eigentumsfrage der Vertriebenen in den Blickpunkt der Öffentlichkeit
gerückt wurde, gab es Angebote bekannter Anwaltskanzleien, die Klagen für die Preußische
Treuhand vertreten wollten. Wir hatten uns darüber gefreut, dass wir mit einer Kanzlei
kurz vor Weihnachten eine Einigung für ein Mandat einschließlich der Strategie über
die Vorgehensweise erzielen konnten. Nach Absprache sollte die Öffentlichkeit in
einer Pressekonferenz Ende Januar 2005 hierüber informiert werden. Leider ergaben
sich dann Terminschwierigkeiten. Schließlich erhielt die Kanzlei ihre Zusage in
der gegebenen Form nicht aufrecht. Gegenwärtig
recherchieren wir, welche Rechtsanwälte am besten geeignet sind, unsere Ansprüche
zu vertreten. Als Kriterien gelten vor allem bisherige Erfolge, Erfahrungen vor
internationalen Gerichten sowie Verbindungen zu amerikanischen Anwaltskanzleien. Wie
Sie wissen, hatten die Gründer der Treuhand zugesagt, das Aktienkapital nicht anzutasten.
Die finanziellen Mittel für die Tätigkeit der Gesellschaft sollten aus den anfallenden
Zinsen des mündelsicher angelegten Aktienkapitals bestritten werden. Dies gilt selbstverständlich
weiter. Schon seit langem ist uns aber klar, dass allein mit den Zinsen des angelegten
Kapitals und den Gebühren für die Bearbeitung von zugesandten Unterlagen die Aufgaben
der Gesellschaft, vor allem die Finanzierung von Prozessen, nicht erfüllt werden
können. Deshalb hatten wir im September 2004 bei den Inhabern eines größeren Aktienbesitzes
darum gebeten, zumindest einen Teil ihres Kapitals zur Begleichung der Prozesskosten
freizustellen. Dieser Bitte sind dankenswerterweise eine Reihe von Aktionären
nachgekommen. Hiermit
appellieren wir noch einmal an alle, unser Anliegen durch Zeichnung weiterer
Aktien und durch weitere Freistellungen zu unterstützen, soweit dies bisher nicht
geschehen ist. Bedanken müssen wir uns auch bei allen, die auf unseren Aufruf hin
gespendet oder die Beträge als Prozesskostenhilfe überwiesen haben. In Anbetracht
der Kosten, die auf uns zukommen, ist es notwendig, Sie auch erneut um Spenden bzw.
direkter Prozesskostenhilfe zu bitten.
Die
Arbeit der Preußischen Treuhand hat in der letzten Zeit für großes Aufsehen gesorgt
und hektische Reaktionen, insbesondere in Deutschland und Polen, hervorgerufen.
Noch nie wurde weltweit so viel über die Vertreibung berichtet. Schon dies allein
ist ein großartiger Erfolg der Treuhand. Jetzt gilt es, dass wir nicht lockerlassen
und unsere Kräfte für die anstehenden gerichtlichen Auseinandersetzungen bündeln.
Hierfür bitten wir Sie alle um Ihre Unterstützung.
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