Preußische Treuhand GmbH & Co. KG a.A.

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jur. Verwirklichung

 

 

 

 

 
Juristische Form der Verwirklichung der Grundidee

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Die Landsmannschaft Ostpreußen hat sich in einer Arbeitsgruppe intensiv mit der Eigentumsfrage befaßt, insbesondere mit der Frage, auf welchem Weg die Ansprüche der Vertriebenen auf ihr konfisziertes Eigentum unter den gegebenen Umständen am wirksamsten geltend gemacht werden können. Diese Überlegungen führten zu dem Ergebnis, eine Preußische Treuhand in der juristischen Form einer Gesellschaft mbH, die eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG a. A.) eingeht, zu gründen. Für die Wahl der juristischen Form waren folgende Überlegungen bestimmend:

Die Preußische Treuhand soll vor allem in der Lage sein, die individuellen Ansprüche des einzelnen Anspruchsinhabers nicht nur allgemein zu vertreten und voranzubringen, sondern sie auch individuell rechtlich bzw. wirtschaftlich zu verfolgen. Bedingt durch diese Zielsetzung wurde die rechtliche Form einer Handelsgesellschaft und nicht die eines Vereins gewählt.

Ein Verein, der auch wirtschaftliche Zwecke verfolgt, bedarf als wirtschaftlicher Verein einer besonderen staatlichen Genehmigung. Dagegen ist eine GmbH bzw. Kommanditgesellschaft (KG) eine Personengesellschaft, die darauf gerichtet ist, den gemeinsamen Zweck gerade auch durch wirtschaftliche Betätigung zu erreichen. Mit der Eintragung ins Handelsregister können diese ihren Geschäftsbetrieb wirksam aufnehmen.

Die Preußische Treuhand ist um so handlungsfähiger je größer auch ihre finanzielle Basis ist. Ein praktikabler Weg, diese Basis unter den gegebenen Umständen aufzubauen, ist die Form einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG a. A.). Hierbei kann jeder als sogenannter Kommanditist (stiller Teilhaber) durch Erwerb von Aktien problemlos zum Aufbau dieser Basis beitragen und durch diese Beteiligung den Zweck der preußischen Treuhand fördern – ohne selbst mit der Geschäftsführung belastet zu sein. Die Geschäfte führt die Preußische Treuhand GmbH als sogenannter Komplementär, d.h. als haftender Gesellschafter in der KG, wodurch die Haftung auf das Kapital der GmbH beschränkt ist.
 

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Stand: 01. Januar 2021