Preußische Treuhand GmbH & Co. KG a.A.

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Bilanz und Aufruf

 

 

 

 

 
Bilanz und Aufruf

Als am 18.09.2001 Vertreter aus den Vertriebenenverbänden sich zur Gründung der Preußischen Treuhand zusammenfanden, ahnten sie nicht, wie schnell die Gesellschaft öffentliches Interesse gewinnen würde. Dieses Interesse speiste sich aus dem Gegensatz zur deutschen Politik, aber auch aus den wütenden Reaktionen aus Polen. Dadurch geriet die Treuhand unter erheblichen Handlungsdruck, denn die Medien drängten auf Aktionen. So waren wir gezwungen, ein erstes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) schnell vorbereiten zu lassen, ohne dass die finanziellen Voraussetzungen schon in der vorgesehenen Form geschaffen waren.

Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Die Klage, juristisch in der Form von 'Individualbeschwerden wegen menschenrechtswidriger Vertreibung durch Polen' (23 Beschwerdeführer) wurde am 06.11.2006 eingelegt und am 07.10.2008 abgewiesen. Uns war klar, dass die politische Landschaft gegen uns ist. Man will ungelöste Probleme aus der Vergangenheit, soweit sie heimatvertriebene Deutsche betreffen, zu deren Lasten unter der Decke halten. Das Gericht lehnte die Beschwerde mit einer irrationalen Begründung ab. Es erkannte u. a. in dem Potsdamer Protokoll der großen drei Siegermächte von 1945 eine Rechtsgrundlage für Vertreibung und Landraub und behauptete, es habe keine von Polen organisierte Vertreibung gegeben, weil noch keine organisierte Staatsgewalt bestanden habe. Das Gericht behauptete weiter, es habe sich nur um Einzeltaten gehandelt, außerdem seien es einmalige Akte gewesen, die heute keine rechtswidrigen Tatbestände mehr entfalten.

Mit diesen Ausflüchten wurde nicht juristisch argumentiert, sondern es wurden historische Fakten gefälscht und darauf ein Urteil gestützt.

Erschrecken muss auch die Tatsache, dass schon am 09.10.2008 Bundeskanzlerin Angela Merkel und der polnische Premier Donald Tusk in Berlin vor die Presse gingen und die Entscheidung begrüßten. Dabei ließ Tusk die Katze aus dem Sack. Laut Bundespresseamt sagte er: "Verschiedene Leute haben an dieser Sache zusammen-gearbeitet"; was nichts anderes heißt als, auf das Gericht wurde massiv eingewirkt. Ein skandalöses Verhalten, das rechtsstaatlichen Grundsätzen widerspricht.

Die Treuhand wird kurzfristig eine neue Beschwerde beim EGMR in Straßburg für einen Eigentümer aus dem westlich der Oder gelegenen Teil Pommerns mit der Stadt Stettin einbringen. Weil dieses Gebiet nicht von der Potsdamer Grenzziehung erfasst wurde, sondern zur sowjetischen Besatzungszone gehörte, kann das Gericht nicht mehr mit dem Potsdamer Protokoll als Rechtsgrundlage operieren. Nach zunächst deutscher Verwaltung löste die UdSSR das Gebiet aus ihrer Zone heraus und übergab es an Polen.

Klage beim Bundesverfassungsgericht

Da die Bundesregierung es immer ablehnte, ihre diplomatische Schutzspflicht für die deutschen Heimatvertriebenen wahrzunehmen und deren individuelle Forderungen auf Heilung der erlittenen Vertreibungsschäden gegenüber den Vertreiberstaaten geltend zu machen, unternahm die Treuhand den Versuch, die Bundesregierung über das Bundesverfassungsgericht zum Handeln zu zwingen. Denn soweit sich die Bundesregierung verweigert, wäre sie bei einem entsprechenden Urteil verpflichtet, selbst Schadenersatz zu leisten.

Nach ablehnenden Entscheidungen beim Verwaltungsgericht Berlin und beim Ober-verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, die drei Jahre in Anspruch nahmen, legten wir im März 2011 in Karlsruhe Verfassungbeschwerde ein. Hier blieb die Beschwerde 4 Jahre und 11 Monate liegen. Dann erklärte das Gericht am 11. Februar 2016 in zwei Sätzen, daß die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen werde, weil sie (105 Seiten umfassend) Voraussetzungen des Beschwerdeverfahrens nicht genügend erfüllt habe (nicht ausreichende Auseinandersetzung mit dem Urteil der Vorinstanz).

Aus unserer Sicht ein durchschaubares taktisches Verhalten, denn nach Ablauf der Frist von fünf Jahren hätte das Gericht in jedem Fall zur Sache, d.h. zum Inhalt der Beschwerde entscheiden müssen.

Unterzeichnet wurde die Abweisung von einem Dreierausschuss von Richtern, unter ihnen der ehemalige Ministerpräsident des Saarlandes, Peter Müller; ein Politiker, der, wie viele andere, durch Politiker in dass Verfassungsgericht gewählt wurde.

Für uns ist das Gericht damit seinem Anspruch, als höchste Instanz in Deutschland den Bürger in seinen Grundrechten zu verteidigen, nicht gerecht geworden!

Klage in Polen

Aufgrund eines Beschlusses des höchsten polnischen Gerichts aus dem Jahre 2012 unterliegen die Deutschen, die nach 1945 in der Heimat verblieben und dort Erben

von Grundbesitz geworden sind, nicht dem polnischen Enteignungsgesetz von 1961, wenn sie später nach Deutschland ausgesiedelt sind. Das heißt, sie können die Rückgabe ihres Eigentums oder Entschädigung fordern und gerichtlich durchsetzen.

Einige Aussiedler waren bereits erfolgreich. Wir unterstützen deshalb z. Zt. eine derartige Klage in Polen. Ob die neuen Gesetze, die der polnischen Regierung ein entscheidendes Recht bei der Besetzung der Gerichte zuerkennen, auch Auswirkungen auf künftige Urteile haben werden, bleibt abzuwarten.

Verantwortung vor der Geschichte

Ziel der Preußischen Treuhand war es von Anbeginn auch, für die Nachwelt zu sichern, welche Verbrechen an den Vertriebenen begangen wurden. Dabei wird nach der Abweisung unserer Klagen durch die Rechtsprechung dokumentiert, dass Menschenrechte nicht gelten, wenn die 'übergeordnete' Politik etwas anderes will. Die nicht nachvollziehbaren Argumentationen der Gerichte richten sich gegen sie selbst. Für Völkerrechtsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Begründungen zu finden, die Tatsachen vom Tisch wischen, ist kein Nachweis für einen Rechtsstaat.

Die Preußische Treuhand wird dazu nie schweigen. Sie wird rechtliche Schritte deshalb weiter verfolgen und über das Schicksal der Vertriebenen aufklären. Mögen spätere Generationen erkennen, wie mit den Vertriebenen und ihren Rechten umgegangen wurde.

Solange unsere Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig war, genoss unser Anliegen weltweite Aufmerksamkeit. Ein sehr großer Erfolg, der vorher nicht erreicht worden war. Wir wollen daran anknüpfen und zunächst auch den Einbruch in die juristische Fachliteratur schaffen. Dies würde eine neue Diskussion unter Juristen eröffnen.

Damit wir unsere Aufgaben auch künftig erfüllen können, brauchen wir Ihre Mithilfe. Bitte zeichnen Sie neue Aktien oder unterstützen Sie die Preußische Treuhand mit einer Spende. So stellen Sie sicher, dass wir die rechtsmoralische Instanz für die Vertretung von Vertriebeneninteressen bleiben.


Ratingen, den 25. Januar 2018

Vorstand und Aufsichtsrat


Kaufen Sie Aktien der Preußischen Treuhand. Sie können dann die dazu erforderlichen Zeichnungsscheine unter folgender Adresse schriftlich anfordern:
Preußische Treuhand, Am Ostbahnhof 14, 40878 Ratingen.
 

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