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Aufruf
an unsere Aktionäre, an Freunde und
Förderer, an alle deutschen Heimatvertriebenen, die einen gerechten Ausgleich
für die Ihnen zugefügten Vermögensschäden fordern:
Kaufen Sie Aktien der Preußischen
Treuhand!
Unsere Gesellschaft bereitet eine Kapitalerhöhung vor,
damit folgende Maßnahmen sicher finanziert werden können.
- (in Polen) Prozeßkostenunterstützung für weitere Kläger, die als
Erben von Spätaussiedlern nach einer Entscheidung des höchsten polnischen
Gerichtshofes vom Juli 2012 berechtigte Aussichten auf eine Rückgabe ihrer
enteigneten Immobilie oder auf eine angemessene Entschädigung haben.
- (EGMR) Umfassende Unterstützung eines Klägers aus dem sogenannten
Stettiner Gebiet auf Restitution bzw. Entschädigung vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte ( EGMR) in Straßburg
Die erste von der Preußischen Treuhand vor dem EGMR vertretene Klage auf
Rückgabe von konfisziertem Grundeigentum (23.Kläger) wurde im Jahre 2008
bekanntlich abschlägig beschieden. Dabei hat sich das Gericht im Wesentlichen
auf das sogenannte ‚Potsdamer Abkommen’ berufen.
Nicht unter dieses ‚Abkommen’ kann der EGMR die Vertreibungen und Enteignungen
subsumieren, die in der Stadt Stettin westlich der Oder und in deren
westlichem Hinterland von Polen erst nach Beendigung der Potsdamer Konferenz
vorgenommen worden sind. Denn die Abmachungen der Siegermächte in der
Konferenz bezogen sich strikt nur auf die Gebiete östlich der
Oder-Neiße-Linie.
- (EGMR) Im März 2011 haben 6 Beschwerdeführer beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen ein Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Berlin eingelegt. Die Preußische Treuhand hat die
Beschwerdeführer umfassend unterstützt. In der Beschwerde ist gründlich und
umfassend dargelegt worden, daß es sich bei den Vertreibungen und den damit
einhergehenden Enteignungen um schwerste Menschenrechtsverletzungen gehandelt
hat, die geheilt werden müssen. Die deutsche Regierung sei aus dem Grundgesetz
her verpflichtet, diese Heilung mit allen ihr zu Gebote stehenden friedlichen
Mitteln für die betroffenen Staatsbürger zu betreiben. Diese Pflicht dürfe sie
nicht zu Gunsten bloß freundschftlicher Beziehungen zu Nachbarstaaten einfach
aufgeben.
Erst im Februar 2016, also nach fast 5 Jahren Bearbeitungszeit hat das
BVerfG die Beschwerde aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen zu einer
Entscheidung nicht angenommen. Mit anderen Worten: Das BVerfG hat sich einer
Entscheidung über den sachlichen Kern der Verfassungsbeschwerde entzogen.
Die Preußische Treuhand bezeichnet dieses Vorgehen des Gerichts als einen
Verstoß gegen den Grundsatz auf ein faires Verfahren, wie es in Artikel 6
der Europäischen Menschenrechtskonvention gefordert wird. Sie wird daher die
Beschwerdeführer umfassend unterstützen, damit sie dagegen eine weitere
Beschwerde vor dem EGMR in Straßburg erheben können.
Wir planen, die Ausgabe neuer Aktien im September zu starten.
Sie können dann die dazu erforderlichen Zeichnungsscheine unter folgender Adresse schriftlich anfordern:
Preußische Treuhand, Am Ostbahnhof 14, 40878 Ratingen.
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Falls
nach Anklicken die PDF-Datei nicht geöffnet wird
ist die
Installation eines Acrobat-Readers
erforderlich. (siehe:
www.adobe.de) |
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