Preußische Treuhand GmbH & Co. KG a.A.

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Kapitalerhöhung

 

 

 

 

 
Aufruf

an unsere Aktionäre, an Freunde und Förderer, an alle deutschen Heimatvertriebenen, die einen gerechten Ausgleich für die Ihnen zugefügten Vermögensschäden fordern:

Kaufen Sie Aktien der Preußischen Treuhand!

 
Unsere Gesellschaft bereitet eine Kapitalerhöhung vor, damit folgende Maßnahmen sicher finanziert werden können.

  1. (in Polen) Prozeßkostenunterstützung für weitere Kläger, die als Erben von Spätaussiedlern nach einer Entscheidung des höchsten polnischen Gerichtshofes vom Juli 2012 berechtigte Aussichten auf eine Rückgabe ihrer enteigneten Immobilie oder auf eine angemessene Entschädigung haben.
     
  2. (EGMR) Umfassende Unterstützung eines Klägers aus dem sogenannten Stettiner Gebiet auf Restitution bzw. Entschädigung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ( EGMR) in Straßburg

    Die erste von der Preußischen Treuhand vor dem EGMR vertretene Klage auf Rückgabe von konfisziertem Grundeigentum (23.Kläger) wurde im Jahre 2008 bekanntlich abschlägig beschieden. Dabei hat sich das Gericht im Wesentlichen auf das sogenannte ‚Potsdamer Abkommen’ berufen.

    Nicht unter dieses ‚Abkommen’ kann der EGMR die Vertreibungen und Enteignungen subsumieren, die in der Stadt Stettin westlich der Oder und in deren westlichem Hinterland von Polen erst nach Beendigung der Potsdamer Konferenz vorgenommen worden sind. Denn die Abmachungen der Siegermächte in der Konferenz bezogen sich strikt nur auf die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie.
     
  3. (EGMR) Im März 2011 haben 6 Beschwerdeführer beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin eingelegt. Die Preußische Treuhand hat die Beschwerdeführer umfassend unterstützt. In der Beschwerde ist gründlich und umfassend dargelegt worden, daß es sich bei den Vertreibungen und den damit einhergehenden Enteignungen um schwerste Menschenrechtsverletzungen gehandelt hat, die geheilt werden müssen. Die deutsche Regierung sei aus dem Grundgesetz her verpflichtet, diese Heilung mit allen ihr zu Gebote stehenden friedlichen Mitteln für die betroffenen Staatsbürger zu betreiben. Diese Pflicht dürfe sie nicht zu Gunsten bloß freundschftlicher Beziehungen zu Nachbarstaaten einfach aufgeben.

    Erst im Februar 2016, also nach fast 5 Jahren Bearbeitungszeit hat das BVerfG die Beschwerde aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen zu einer Entscheidung nicht angenommen. Mit anderen Worten: Das BVerfG hat sich einer Entscheidung über den sachlichen Kern der Verfassungsbeschwerde entzogen.

    Die Preußische Treuhand bezeichnet dieses Vorgehen des Gerichts als einen Verstoß gegen den Grundsatz auf ein faires Verfahren, wie es in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention gefordert wird. Sie wird daher die Beschwerdeführer umfassend unterstützen, damit sie dagegen eine weitere Beschwerde vor dem EGMR in Straßburg erheben können.

Wir planen, die Ausgabe neuer Aktien im September zu starten. Sie können dann die dazu erforderlichen Zeichnungsscheine unter folgender Adresse schriftlich anfordern:
Preußische Treuhand, Am Ostbahnhof 14, 40878 Ratingen.
 

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Stand: 17. August 2016